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Rückkauf in der gebundenen 3. Säule: Erläuterung
28. November 2024
Der Schweizer Bundesrat hat kürzlich eine bahnbrechende Entscheidung im Bereich der individuellen Vorsorge getroffen: Er hat den Rückkauf im Rahmen der gebundenen 3. Säule (Säule A) zugelassen. Albert Gallegos, Programmdirektor des ISFB-Zertifikats Vermögensplanung und Leiter der Abteilung Wealth Solutions bei der BCGE, erläutert uns die Auswirkungen dieser Massnahme.
Diese Massnahme, die bereits fest in der Schweizer Vorsorgekultur verankert ist, stellt einen weiteren Schritt in Richtung mehr Flexibilität für Sparer dar und verstärkt gleichzeitig die steuerlichen Anreize für das Vorsorgesparen. Diese Reform wirft jedoch strategische Fragen für Anleger auf: Handelt es sich um eine unverzichtbare Chance oder um eine ergänzende Lösung, die unter bestimmten Bedingungen vorzuziehen ist?
Der Rahmen der 3. Säule A und die eingeführten Neuerungen
Die 3. Säule A ist eine freiwillige Altersvorsorgelösung, die Steuervorteile und Flexibilität vereint. Im Gegensatz zur 2. Säule (berufliche Vorsorge) ist sie nicht obligatorisch, ermöglicht jedoch eine Ergänzung der Altersleistungen und eine Optimierung der Steuerlast. Derzeit sind die Beiträge zur Säule A jährlich begrenzt (7'258 CHF für Arbeitnehmer im Jahr 2025).
Die vom Bundesrat eingeführte Neuerung erlaubt nun Rückkäufe in dieser Säule A, wodurch Sparer, die in bestimmten Jahren nicht den maximalen Beitrag geleistet haben, diese Lücken ausgleichen können. Diese Massnahme, die sich am System der Rückkäufe in der 2. Säule orientiert, bietet somit einen neuen Spielraum für den Aufbau von Alterskapital.
Verstärkte Steueroptimierung
Der Rückkauf in der Säule A ermöglicht einen zusätzlichen Abzug in der Steuererklärung. Diese Beträge reduzieren das steuerbare Einkommen und bieten erhebliche Einsparungen, insbesondere in Kantonen mit hoher Steuerbelastung.
Ein Einkauf kann maximal den Betrag des sogenannten «kleinen Beitrags» erreichen, auch für Versicherte ohne 2. Säule. Es gilt der Betrag, der für das Jahr festgelegt wurde, in dem der Einkauf erfolgt. Er wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst und beträgt für 2025 und 2026 7'258 Franken.
Mehr Flexibilität für Sparer
Um einen Einkauf in die 3. Säule vornehmen zu können, muss die Person sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr, für das sie eine Lücke schliessen möchte, beitragsberechtigt für die Säule 3a sein (oder gewesen sein). Sie muss also in diesen Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen beziehen oder bezogen haben. Ausserdem muss sie im Jahr, in dem sie den Einkauf tätigen möchte, den Höchstbetrag (7258 Franken im Jahr 2026) in die Säule 3a einzahlen.
Rückkäufe sind rückwirkend für maximal zehn Jahre möglich. Allerdings können nur Beitragslücken geschlossen werden, die nach Inkrafttreten des Entwurfs (am 1.1.2025) entstanden sind. Die ersten Einkäufe können somit im Steuerjahr 2026 getätigt werden, um die fehlenden Beiträge von 2025 auszugleichen. Im Gegensatz zu einem festen Beitrag ermöglicht der Einkauf eine proaktive Verwaltung der persönlichen Finanzen. Personen mit schwankenden Einkommen oder solche, die erst spät mit dem Sparen begonnen haben, können so ihren Rückstand aufholen.
Darüber hinaus können die Mittel der Säule A angelegt werden, was langfristige Sicherheit garantiert und gleichzeitig eine höhere Rendite als herkömmliche Sparkonten bietet.
Trotz dieser Vorteile ist der Rückkauf in die Pensionskasse (2. Säule) in der Regel die beste Strategie. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Sofortige und höhere Steuervorteile: Der Einkauf in die 2. Säule ist oft vorteilhafter, da die einkaufbaren Beträge nicht jährlich begrenzt sind. Ausserdem sind die daraus resultierenden Rentenleistungen oft höher.
- Attraktiverer Umwandlungssatz: Das in der 2. Säule angesparte Kapital wird zu einem garantierten Umwandlungssatz in Leibrenten umgewandelt, der oft über den Renditen der Produkte der Säule A liegt.
Welche Strategie soll man verfolgen?
Um die Vorteile zu maximieren, sollte der Einkauf in die Pensionskasse Vorrang haben, wobei zunächst alle bestehenden Lücken in der 2. Säule geschlossen werden sollten. Der Einkauf in die Säule A kann dann als ergänzende Strategie erfolgen, insbesondere für Personen, die ihre Einkaufsgrenze in der 2. Säule erreicht haben oder ihre Vorsorgequellen diversifizieren möchten.
Die Möglichkeit des Rückkaufs in der 3. Säule A ist eine willkommene Reform, die es ermöglicht, die Möglichkeiten für die Altersvorsorge zu erweitern und gleichzeitig die Steuerlast der Steuerzahler zu verringern. Für Anleger ist es jedoch wichtig zu verstehen, dass die 2. Säule nach wie vor der Eckpfeiler einer optimierten Vorsorgestrategie ist. Durch eine durchdachte Kombination dieser Instrumente ist es möglich, die Altersvorsorge zu sichern und gleichzeitig die persönlichen Finanzen zu optimieren. Vor jeder Entscheidung empfiehlt es sich, einen Finanzberater zu konsultieren, um eine auf die eigene Situation zugeschnittene Strategie zu entwickeln.
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