ISFB Insight

Überblick über die regulatorischen Änderungen zum Jahresende 2024

19. Dezember 2024

19.12.2024, Enrico Giacoletto

Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten und regulatorischen Ankündigungen in der Schweiz geben, die sich zu Beginn des Winters 2024 auf Banken und Finanzinstitute auswirken.

Die FINMA veröffentlicht das Rundschreiben 25/02 «Verhaltensregeln nach dem FinSA und der FinSAV» mit voraussichtlichem Inkrafttreten am 1. Januar 2025:

Dies ist wahrscheinlich die wichtigste Ankündigung zum Jahresende. In Bezug auf die Verhaltensregeln für Beaufsichtigte hat die FINMA am 22. November 2024 die endgültige Fassung ihres Rundschreibens 2025/02 «Verhaltensregeln nach dem FinSA und der FinSAV» veröffentlicht, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Darin legt die FINMA ihre Erwartungen hinsichtlich der Umsetzung des Finanzdienstleistungsgesetzes und der Finanzdienstleistungs-Verordnung detailliert und transparent dar. Besonders aufschlussreich sind die von der FINMA vorgelegten Anhörungsberichte und erläuternden Kommentare. Für bestimmte Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.

Als Anekdote sei erwähnt, dass während der Anhörung mehrere Teilnehmer die Aufsichtsbehörde aufgefordert haben, diesen Text aufzugeben. Die FINMA hält an diesem Rundschreiben fest und beruft sich dabei auf ihre eigene Informationspflicht gemäss Art. 22 Abs. 1 FINMAG.

Im Wesentlichen enthält dieses Rundschreiben mehrere wichtige Klarstellungen für Finanzdienstleister in Bezug auf die Beratung und die Verwaltung von Kundenportfolios, aber auch in Bezug auf die Beratung und die Ausführung von Transaktionen. Wir heben insbesondere folgende Punkte hervor:

  • Die Informationspflicht über die Art der erbrachten Dienstleistungen wird verstärkt: Die Definition und Abgrenzung der Art der Finanzdienstleistung muss den Privatkunden klar und ausdrücklich mitgeteilt werden. Die FINMA betont die Notwendigkeit einer klaren Unterscheidung zwischen der Anlageberatung im Zusammenhang mit einem Portfolio als Ganzes und der Beratung, die sich ausschliesslich auf Transaktionen bezieht (ohne Berücksichtigung des Portfolios).
  • Die Informationen und Warnhinweise zu riskanten Finanzinstrumenten müssen verstärkt werden: In ihrem Bericht nennt die Behörde mehrere riskante Finanzinstrumente, darunter CFDs (Contract for Difference) und FX Rolling Spots. Diese Instrumente können aufgrund der Hebelwirkung zu fast vollständigen Verlusten für Privatkunden führen. Im erläuternden Bericht präzisiert die FINMA ihre Erwartungen und verweist auf die Stellungnahme der ESMA zur Risikowarnung bei CFDs: «Zwischen 74 % und 89 % der Konten von Privatkunden verlieren beim Handel mit CFDs Geld». Die Behörde führt die Verpflichtung für Finanzdienstleister ein, die riskante Instrumente anbieten, ihren Kunden den Anteil der Kunden mitzuteilen, die bei deren Handel Geld verloren haben.
  • Für «Grossrisiken» in den Portfolios von Privatkunden wird eine Transparenzpflicht eingeführt. Die FINMA betrachtet eine ungewöhnliche Risikokonzentration als «Grossrisiko», auf das der Finanzdienstleister den Kunden hinweisen muss. Im Rundschreiben definiert die FINMA ungewöhnliche Risikokonzentrationen als Konzentrationen von 10 % oder mehr auf ein und dasselbe Wertpapier oder von 20 % oder mehr auf ein und denselben Emittenten. Im erläuternden Bericht geht die FINMA noch weiter und betrachtet auch Konzentrationen in korrelierten Branchen, Ländern und Währungen als Grossrisiken.
  • Die FINMA führt verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Prävention, Aufdeckung und Meldung von Interessenkonflikten sowie in Bezug auf Vergütungen ein, die der Dienstleister von Dritten für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kundenportfolio erhalten würde. Im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten verbietet die FINMA die Förderung der Platzierung eigener Produkte (sei es durch ein Anreizprogramm für Mitarbeitende oder durch eine Kampagne zur Erreichung von Quoten oder Zielen für die Platzierung eigener Produkte). In Bezug auf Vergütungen von Dritten («Retrocessions» und «Kickbacks» laut Bericht) führt die FINMA die Verpflichtung ein, alle Angaben zu diesen möglichen Vergütungen optisch hervorzuheben (z. B. durch «Fettdruck», «größere Schrift» und «Rahmen»).

Die FINMA überarbeitet und modernisiert den Regulierungsrahmen für Insolvenzfälle mit einer neuen Verordnung:

Die FINMA hat am 9. Oktober 2024 eine neue Insolvenzverordnung («InsV-FINMA») in die Vernehmlassung gegeben. Diese neue Verordnung soll langfristig die folgenden drei bestehenden Verordnungen ersetzen:

  • OIB-FINMA (Verordnung der FINMA über die Insolvenz von Banken und Wertpapierhäusern);
  • OFA-FINMA (Verordnung der FINMA über den Konkurs von Versicherungen); und
  • OFPC-FINMA (Verordnung der FINMA über den Konkurs von kollektiven Kapitalanlagen).

Neben der Zusammenfassung dieser drei Texte in einer einzigen Verordnung hält die FINMA eine Anpassung ihrer Bestimmungen zur Insolvenz für notwendig. Die Anpassungen erfolgen im Anschluss an die Revisionen des Bankengesetzes (Insolvenz und Einlagensicherung) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Die neue Insolvenzverordnung der FINMA (IFV-FINMA) regelt das Verfahren für alle Finanzmarktinstitute, die der Sanierungs- und Konkurshoheit der FINMA unterstehen, in einem einzigen Text. Der vorgeschlagene Text berücksichtigt dabei gleichzeitig die Besonderheiten der verschiedenen Arten von Instituten.

Zu den weiteren regulatorischen Ankündigungen zum Jahresende 2024 zählen:

Im Bereich der Revision: Veröffentlichung einer neuen Verordnung über die prudenzielle Revision und einer überarbeiteten Fassung ihres Rundschreibens über die Revisionstätigkeit durch die FINMA, das nun die Nummer 2025/01 trägt (FINMA-RS 25/1 «Revisionstätigkeit»). Das bisherige FINMA-Rundschreiben 2013/3 wird aufgehoben und sein Inhalt teilweise in eine neue Verordnung übernommen. Das neue Rundschreiben 2025/01 enthält die Punkte des bisherigen Rundschreibens, die nicht in die Verordnung übernommen wurden. Mit dieser Revision soll das angemessene normative Niveau der Regulierung gewahrt und eine schnellere Anpassung der Revisionsmodelle ermöglicht werden.

Enrico Giacoletto, CFA, FRM

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