ISFB Insight
Frühjahr 2024 voller regulatorischer Neuigkeiten
28. Juni 2024
28.06.2024, Enrico Giacoletto
Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten zu den regulatorischen Änderungen geben, die sich im Juni 2024 auf Schweizer Banken auswirken werden. In diesem Frühjahr gab es zahlreiche Ankündigungen: Einige betreffen Änderungen, die sich schnell auswirken werden, während andere erst in fernerer Zukunft Wirkung zeigen werden und im letzten Kapitel behandelt werden. Ankündigungen zu künftigen Entwicklungen ohne Inkrafttretenstermin oder mit der Möglichkeit erheblicher Änderungen werden hier nicht berücksichtigt, um uns auf Änderungen mit sichereren Inkrafttretensterminen zu konzentrieren*.
Im ersten Halbjahr 2024 wurden zwei neue FINMA-Rundschreiben in die Vernehmlassung gegeben:
- Das neue FINMA-Rundschreiben « Verhaltensregeln gemäss FinSA und FinSAV», dessen Anhörung am 15. Mai begonnen hat und bis zum 15. Juli 2024 dauern wird. Der Rundschreibenentwurf soll im Januar 2025 in Kraft treten. Die FINMA möchte ihre Praxis in Bezug auf bestimmte Aspekte der Verhaltensregeln gemäss FinSA und FinSAV transparenter gestalten. Der Rundschreibenentwurf präzisiert:
- bestimmte Informationspflichten (insbesondere zum Konzept der ungewöhnlichen Risikokonzentrationen und zu den geltenden Schwellenwerten);
- bestimmte Hinweise, die bei der Überprüfung der Angemessenheit und Eignung zu beachten sind;
- die Mindestinformationen, die im Falle von Wertpapierleihe zu übermitteln sind; und
- verschiedene Überlegungen zum Umgang mit Interessenkonflikten und Rückvergütungen .
- Das neue FINMA-Rundschreiben über die finanziellen Risiken aufgrund der Natur, dessen Konsultation am 31. März endete und das in unserem letzten Beitrag. Es soll am 1. Januar 2025 mit Übergangsbestimmungen in Kraft treten.
Die wichtigsten Ankündigungen *, die zwischen heute und Anfang 2025 in Kraft treten, sind folgende:
- Verschärfung der Mindestreserveanforderungen: Am 22. April 2024 kündigte die SNB verschiedene Änderungen bei der Berechnung der Mindestreserven an, die Banken vorhalten müssen (siehe Artikel 12 bis 15 der NBV). Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Mindestreservepflicht von 2,5 % auf 4 % der massgebenden Verbindlichkeiten erhöht wird. Nach Berechnungen der SNB wird dies voraussichtlich zu einer Verringerung der Zinsen führen, die die SNB für die Einlagen der Banken bei der SNB zahlen muss.
- Neue Schwelle für die Bewilligungspflicht von Trustees: In ihrer Mitteilung 01/2024 vom 2. Februar hat die FINMA mitgeteilt, dass aufgrund eines Entscheids des Bundesstrafgerichts eine neue Schwelle für die Beurteilung gilt, ob ein Trustee seine Tätigkeit gewerbsmässig ausübt und somit auch bewilligungspflichtig ist (vgl. Art. 19 VSBFIN). Diese neue Schwelle ist erreicht, wenn das Vermögen der Trusts zu irgendeinem Zeitpunkt fünf Millionen Franken übersteigt (siehe Kapitel 3 der Mitteilung). Treuhänder, die nun gemäss FIDLEG bewilligungspflichtig sind, müssen bis Ende 2024 ein Bewilligungsgesuch bei der FINMA einreichen und sich bis Ende Juni 2024 bei der FINMA melden. Daraus ergeben sich für die Banken mehrere Überlegungen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass ein neu unterstellter Treuhänder, mit dem die Bank zusammenarbeitet, diese neuen Pflichten einhält.
- Cyberrisikomanagement: Die FINMA betont regelmässig die Bedeutung dieses Themas. Am 7. Juni 2024 veröffentlichte die FINMA die Ergebnisse ihrer Aufsichtstätigkeit im Bereich Cyberrisiken. In ihrer Mitteilung 04/2024 präzisiert sie die Meldepflicht, die beaufsichtigte Institute im Falle von Cyberangriffen erfüllen müssen, sowie die zu berücksichtigenden Szenarien für Cyberübungen. Diese Mitteilung der FINMA ist besonders wichtig, da sie die Mindestanforderungen der FINMA klar definiert.
- Greenwashing: Der Bundesrat hat am 19. Juni seinen Ansatz bekannt gegeben. Er «verzichtet vorerst auf die Ausarbeitung einer staatlichen Regelung» zum Thema Greenwashing, da die SBVg (Schweizerische Bankiervereinigung), die AMAS (Asset Management Association Switzerland) und der SVV (Schweizerischer Versicherungsverband) neue Bestimmungen veröffentlicht haben. Dieses Thema wird in einem späteren Beitrag näher behandelt. Diese Mitteilung enthält auch eine Definition von Greenwashing: « Von Greenwashing spricht man, wenn Kunden hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und -dienstleistungen irregeführt werden.»
- Basel III final: Am 26. Juni 2024 bestätigte der Bundesrat das Inkrafttreten der geänderten Eigenmittelverordnung (ERV) zum1. Januar 2025, trotz der in einigen Ländern festgestellten Verzögerungen. Dieses Thema wird Gegenstand eines zukünftigen Beitrags sein. Leser, die mehr darüber erfahren möchten, können diesen Text über Basel III final in der Schweiz lesen.
Weitere wichtige Ankündigungen betreffen weiter in der Zukunft liegende Termine (2026):
- Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (LTPM): Der Bundesrat hat die Botschaft zum Gesetzesentwurf an das Parlament überwiesen. Dieser Entwurf kann bis zu seinem Inkrafttreten, das frühestens für 2026 vorgesehen ist, noch Änderungen unterliegen. Derzeit sieht er unter anderem die Einrichtung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten und erhöhte Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Rechtsberufe vor.
- Vernehmlassung zur Ausweitung des automatischen internationalen Informationsaustauschs (AEOI) im Steuerbereich auf Krypto-Vermögenswerte: Am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat beschlossen, seinen Entwurf zur Ausweitung des automatischen internationalen Informationsaustauschs im Steuerbereich (AEOI) in die Vernehmlassung zu geben. Der Entwurf betrifft die Umsetzung der neuen AEOI-Norm für Krypto-Assets und die Änderung der AEOI-Norm für Finanzkonten. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 6. September 2024.
- Vernehmlassung zur Aktualisierung des LIMF: Um den jüngsten technologischen Entwicklungen, Änderungen im ausländischen Recht und verschiedenen anderen Überlegungen Rechnung zu tragen, wurde am 19. Juni 2024 ein Entwurf zur Änderung des LIMF in die Vernehmlassung gegeben. Unter den (zahlreichen) verschiedenen Änderungen sind insbesondere die folgenden interessant:
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- Was die Verhaltensregeln auf den Finanzmärkten betrifft, so werden mit dem Entwurf mehrere Bestimmungen, die derzeit im FINMA-Rundschreiben 2013/8 «Marktverhalten beim Handel mit Effekten» enthalten sind, in das Gesetz aufgenommen. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Prävention, Aufdeckung und Ahndung von Insiderdelikten und anderen missbräuchlichen Praktiken und Marktmanipulationen zu verbessern.
- Der Gesetzesentwurf bekräftigt und stärkt die Rolle der FINMA bei der Überwachung und Meldung von Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Marktmanipulationen.
- Erleichterungen für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien werden in das Gesetz aufgenommen.
Die bereits im vorherigen Beitrag besprochenen Änderungen werden nicht erneut aufgegriffen.
* Die Auswahl der Themen ist eine redaktionelle Entscheidung des Autors und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Ähnliches.
Enrico Giacoletto, CFA, FRM
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Strategischer Tätigkeitsbereich 1
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Das Institut hat sich zum Ziel gesetzt, die kollektiven und individuellen Kompetenzen des Bankensektors in der Romandie zu maximieren. Es bildet Spezialisten sowohl in technischen Bereichen als auch in Bezug auf ihre Management- und Interaktionskompetenzen aus.
Das Ausbildungsprogramm umfasst verschiedene Ausbildungsgänge in den Bereichen Wealth Management, Asset Management, Retail & Corporate Banking, Support & Back-Office, Recht, Risiko & Compliance sowie Management.