ISFB Insight

Was sind die wichtigsten regulatorischen Neuerungen für Banken zu Beginn des Jahres 2024?

16. Februar 2024

16.02.2024, Enrico Giacoletto

Die Überwachung von Änderungen der für Banken geltenden Vorschriften und deren Umsetzung sind unerlässlich, um einen einwandfreien Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Diese Änderungen erfordern oft auch Schulungen und/oder die Auseinandersetzung mit neuen Themenbereichen.

Die regulatorischen Entwicklungen für Schweizer Banken seit Jahresbeginn lassen sich in zwei große Bereiche unterteilen: wichtige Vorschriften, die mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten sind, und verschiedene Ankündigungen bevorstehender Änderungen:

  • Am 1. Januar 2024 trat das FINMA-Rundschreiben «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» in Kraft und erforderte in vielen Fällen ein oder mehrere Regulierungsprojekte zur Anpassung des internen Rahmens. Ohne auf die Details des Rundschreibens einzugehen, das Gegenstand zahlreicher Kommentare war, haben das Management kritischer Daten und die operationelle Resilienz die betroffenen Teams stark beschäftigt und werden dies auch weiterhin tun.
  • Die Richtlinien für Finanzdienstleister zur Berücksichtigung von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung der SBVg sind am 1. Januar 2024 formell in Kraft getreten und müssen für Neukunden umgesetzt werden (insbesondere Erfassung und Dokumentation der ESG-Präferenzen des Kunden). Darüber hinaus läuft auch die Übergangsfrist für die Aus- und Weiterbildungsanforderungen für Kundenberater aus, sodass die Ausbildungsanforderungen von Art. 15 nun vollständig in Kraft sind.
  • Ebenfalls zu Beginn des Jahres lief die Übergangsfrist für die Richtlinien für Hypothekenanbieter zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden der SBVg ab. Die Vorschriften dieser SBVg-Richtlinie, die für die Beratung von Privatpersonen zur Finanzierung eines Eigenheims oder einer Ferienimmobilie zum Eigenbedarf gelten, sind nun alle in Kraft und sehen auch Aus- und Weiterbildungen für bestimmte Mitarbeitende vor (diejenigen, die Privatpersonen zur Finanzierung eines Eigenheims oder einer Ferienimmobilie zum Eigenbedarf beraten).

Die wichtigsten Ankündigungen zu den seit Jahresbeginn geplanten Änderungen sind:

  • Beginn der Vernehmlassung zu einem neuen FINMA-Rundschreiben über naturbezogene Finanzrisiken. Diese Risiken entsprechen «dem Risiko direkter oder indirekter finanzieller Verluste oder anderer negativer Auswirkungen auf das Institut auf kurze, mittlere und lange Sicht, die sich aus seiner Exposition gegenüber Naturrisiken ergeben» (cm 7). Die Anhörung dauert bis zum 31. März, und das Rundschreiben soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
  • Am 31. Januar gab der Bundesrat bekannt, dass die neue Fondskategorie L-QIF am 1. März 2024 in Kraft treten wird. Die entsprechenden Änderungen der KKV wurden ebenfalls veröffentlicht. Der L-QIF wird ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten sein. Der L-QIF ist die Schweizer Antwort auf die Schaffung von Fonds, die keiner Regulierung unterliegen: Der Fonds unterliegt nicht der Aufsicht der FINMA und benötigt keine Bewilligung, muss jedoch von Instituten verwaltet werden, die der Aufsicht der FINMA unterstehen.

Dieser kurze Überblick fasst die Situation Anfang Februar 2024 zusammen. Die Bankenregulierung wird sich weiterentwickeln, da sich das wirtschaftliche, technologische und soziale Umfeld ständig verändert.

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