ISFB Insight
Vermögensplanung: Mehrere Vorschriften ändern sich gleichzeitig
19. August 2026
AHV 21, 13. Rente, Einkäufe in die Säule 3a, Abschaffung des Eigenmietwerts, individuelle Besteuerung: Zahlreiche Entwicklungen werden die Vermögensentscheidungen der Kunden in den kommenden Jahren beeinflussen. Albert Gallegos, Programmleiter des ISFB-Zertifikats „Vermögensplanung“, gibt einen Überblick über die Auswirkungen auf die Beratungsfachleute und die künftig erwarteten Kompetenzen. Die nächste Session des ISFB-Zertifikats beginnt am 18. September 2026: Zehn Tage, um einen übergreifenden Überblick über die Themen Steuern, Vorsorge, Immobilien, Erbschaft, Kapitalanlagen und Unternehmensnachfolge zu gewinnen. Interview.
Albert Gallegos, was hat sich seit unserem letzten Gespräch im Jahr 2024 im Bereich der Vermögensplanung in der Schweiz am stärksten verändert?
Ich würde sagen, dass sich nicht ein bestimmter Bereich am stärksten verändert hat, sondern vielmehr das Tempo der Veränderungen und deren gegenseitige Verflechtung.
Die Vermögensplanung erforderte schon immer die Einbeziehung verschiedener Fachgebiete: Steuerrecht, Vorsorge, Immobilien, Kapitalanlagen, Ehe- und Erbrecht. Die jüngsten Entwicklungen unterstreichen diese Notwendigkeit jedoch noch stärker.
Schauen wir uns einige Beispiele an. Die AHV-21-Reform ist nun vollständig in die Praxis umgesetzt worden, insbesondere mit der schrittweisen Anhebung des Referenzalters für Frauen und mehr Flexibilität beim Eintritt in den Ruhestand. Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Seit diesem Jahr können erste Einkäufe in die Säule 3a getätigt werden, um Beitragslücken bis zurück ins Jahr 2025 zu schliessen.
Im Steuerbereich stehen nun zwei wesentliche Änderungen fest: Die individuelle Besteuerung wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 angenommen und soll spätestens 2032 in Kraft treten; gleichzeitig tritt die Abschaffung des Eigenmietwerts am 1. Januar 2029 in Kraft, was insbesondere erhebliche Auswirkungen auf die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und Unterhaltskosten haben wird.
In diesem Beruf geht es also immer weniger darum, jedes Thema für sich zu kennen, sondern zunehmend darum, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Entscheidungen zu verstehen. Eine Entscheidung im Immobilienbereich kann steuerliche, erbrechtliche und vorsorgerechtliche Auswirkungen haben. Genau diese Fähigkeit, die Zusammenhänge zu überblicken, macht meiner Meinung nach den Wert der Vermögensplanung aus.
Haben sich die Erwartungen der Kunden wirklich verändert? Was erwarten sie heute von ihrem Berater, was sie vor einigen Jahren noch weniger erwartet haben?
Ja. Der Kunde verfügt heute über weitaus mehr Informationen als früher. Er kann innerhalb weniger Sekunden den Höchstbetrag der Säule 3a, die allgemeinen Bestimmungen der AHV oder steuerliche Informationen abrufen.
Aber Zugang zu Informationen zu haben, bedeutet noch lange nicht, die richtige Entscheidung treffen zu können.
Die Fragen werden zunehmend bereichsübergreifend: Soll ich meine Pensionskasse als Rente oder als Kapital beziehen? Soll ich meine Hypothek vor der Abschaffung des Eigenmietwerts tilgen? Kann ich früher in den Ruhestand gehen? Wie kann ich meinen Ehepartner absichern? Wie kann ich die Übergabe meines Unternehmens regeln? Welche steuerlichen und erbrechtlichen Folgen haben meine Entscheidungen?
Der Kunde erwartet daher weniger eine Aneinanderreihung technischer Antworten als vielmehr einen Gesamtüberblick und die Fähigkeit, Entscheidungen nach Prioritäten zu ordnen.
Genau darauf wies übrigens bereits eine Teilnehmerin des ISFB-Zertifikatskurses in ihrem Erfahrungsbericht hin: Die Fortbildung habe es ihr ermöglicht, eine ganzheitlichere und strukturiertere Sichtweise zu entwickeln und die latenten Bedürfnisse ihrer Kunden besser zu erkennen.
Ich würde diese Entwicklung wie folgt zusammenfassen: Der Berater von morgen wird nicht derjenige sein, der alles weiß, sondern derjenige, der die richtigen Fragen stellt, relevante Informationen miteinander verknüpft und zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Fachleute hinzuzieht.
Steuern, Altersvorsorge, Erbschaft, Immobilien: Welche gesetzlichen oder regulatorischen Entwicklungen sollten Fachleute derzeit besonders im Auge behalten?
Es gibt viele davon, aber ich möchte fünf besonders wichtige hervorheben.
Erstens: AHV 21 und die Flexibilisierung des Ruhestands. Der Übergang zum Referenzalter von 65 Jahren für Frauen schreitet weiter voran, und die Möglichkeiten der vorzeitigen, aufgeschobenen oder teilweisen Pensionierung erfordern nun eine umfassendere Planung der Altersvorsorge.
Zweitens die 13. AHV-Rente, die erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt wird und bestimmte Berechnungen des Einkommens im Ruhestand verändert.
Drittens: die Einzahlungen in die Säule 3a. Ab 2026 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine ab 2025 entstandene Lücke nachzuholen. Damit entsteht ein neues Instrument zur Vorsorge- und Steuerplanung, das man sinnvoll einsetzen sollte.
Viertens: die Immobilienbesteuerung. Die Abschaffung des Mietwerts zum 1. Januar 2029 wird die Abwägungen hinsichtlich Hypothekenverschuldung, Tilgung, Instandhaltungsmaßnahmen und bestimmter Energieinvestitionen grundlegend verändern.
Schliesslich wird die im März 2026 beschlossene individuelle Besteuerung langfristig die Besteuerung von Ehepaaren verändern und dazu führen, dass bestimmte vermögensrechtliche Überlegungen, die heute auf der gemeinsamen Besteuerung basieren, neu überdacht werden müssen. Die Umsetzung wird spätestens im Jahr 2032 erfolgen und erfordert zudem kantonale Anpassungen.
Wir müssen auch die Entwicklungen im Auge behalten, die noch im Gange sind. Die AHV-Reform 2030 befindet sich derzeit in der Vernehmlassung und sieht insbesondere neue Massnahmen vor, die den Verbleib im Erwerbsleben fördern sollen. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich dabei noch um einen Entwurf und nicht um geltendes Recht.
All dies verdeutlicht einen wesentlichen Grundsatz: In der Vermögensplanung kann Wissen, das nicht regelmäßig aktualisiert wird, schnell zu einer falschen Empfehlung führen.
Wie haben Sie daher die Inhalte des ISFB-Zertifikats „Vermögensplanung“ angepasst, um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen?
Wir haben das beibehalten, was bereits bei unserem Gespräch im Jahr 2024 die Philosophie des Programms ausmachte: einen ganzheitlichen, interdisziplinären und sehr praxisorientierten Ansatz.
Doch dieser Ansatz gewinnt heute noch mehr an Bedeutung. Das Programm umfasst die Besteuerung natürlicher Personen, die Sozialversicherungen, die Optimierung der zweiten Säule, ehe- und erbrechtliche Aspekte, Immobilien, Kapitalanlagen sowie die Unternehmensgründung und -übergabe. Es endet vor allem mit einer praktischen Integrationsaufgabe, bei der die Teilnehmer Informationen sammeln, eine Situation analysieren und schlüssige Lösungen erarbeiten müssen.
Das ist entscheidend, denn im wirklichen Leben kommt ein Kunde nie mit einem Problem zu uns, das den Titel „Steuermodul“ oder „Vorsorgemodul“ trägt. Er kommt mit einer konkreten Situation: „Ich bin 58 Jahre alt, habe ein Unternehmen, eine Immobilie, eine Pensionskasse, zwei Kinder und möchte in ein paar Jahren etwas kürzer treten. Was muss ich tun?“
Die Aufgabe des Fachmanns besteht dann darin, das Puzzle zusammenzusetzen.
Unser Ziel ist es daher nicht einfach nur, mehr Informationen zu vermitteln. Vielmehr wollen wir eine Methode zur Vermögensplanung entwickeln: eine Situation verstehen, die Herausforderungen identifizieren, Prioritäten setzen, die Konsequenzen abwägen und eine schlüssige Strategie vorschlagen.
Welchen Fachkräften würden Sie diese Fortbildung heute empfehlen, und aus welchen Gründen?
In erster Linie richtet sich der Kurs an Fachleute aus dem Bank- und Finanzwesen, die mit in der Schweiz ansässigen Kunden zu tun haben: Kundenberater, Relationship Manager, Private Banker, KMU-Berater, Vorsorgespezialisten oder Fachleute, die ihr Kompetenzspektrum erweitern möchten. Dies ist übrigens auch die Zielgruppe, die derzeit vom ISFB definiert wird.
Ich empfehle es insbesondere all jenen, denen bewusst wird, dass sie täglich mit Problemen konfrontiert sind, die über ihr ursprüngliches Fachgebiet hinausgehen.
Es geht nicht darum, jeden Teilnehmer gleichzeitig zum Steuerexperten, Anwalt, BVG-Spezialisten, Immobilienexperten und Anlageberater zu machen. Das wäre unrealistisch.
Das Ziel ist wesentlich treffender: Probleme zu erkennen, die richtigen Fragen zu stellen, die wichtigsten Zusammenhänge zu verstehen und zu wissen, wann man einen Spezialisten hinzuziehen sollte.
Dadurch lässt sich der Übergang von einer im Wesentlichen transaktionalen Beziehung zu einer langfristigen Beratungsbeziehung vollziehen.
Wenn Sie auf die kommenden Jahre blicken: Welche Entwicklungen werden Ihrer Meinung nach den Beruf des Vermögensplaners am stärksten verändern?
Ich sehe vor allem vier. Der erste ist demografischer Natur. Ein grosser Teil der Babyboomer-Generation geht in den Ruhestand, was zu einer Zunahme von Entscheidungen in Bezug auf Vorsorge, Immobilienvermögen, Erbschaften und Unternehmensnachfolge führen wird. Der Bundesrat selbst bezeichnet diese demografische Entwicklung als eine der wichtigsten Herausforderungen der AHV-Reform 2030.
Der zweite Bereich betrifft rechtliche und steuerliche Aspekte. Die Reformen werden fortgesetzt, und der Fachmann muss sein Wissen auf dem neuesten Stand halten.
Der dritte Aspekt ist technologischer Natur. Künstliche Intelligenz wird den Zugang zu Informationen und bestimmte Berechnungen erheblich beschleunigen. Ich glaube nicht, dass dies die Bedeutung des Vermögensberaters mindern wird; vielmehr wird sich die Art seines Mehrwerts verändern. Die Recherche und die Aufbereitung von Informationen lassen sich stärker automatisieren, während Urteilsvermögen, das Verständnis der familiären Situation, Abwägungen und die Begleitung bei Entscheidungen noch wichtiger werden.
Schließlich wird die vierte Entwicklung wahrscheinlich menschlicher Natur sein. Hinter jedem Vermögen stehen Pläne, eine Familie, Werte, manchmal auch Sorgen und Lebensentscheidungen. Die Technik ist unverzichtbar, bleibt aber ein Mittel zum Zweck. Das Ziel der Vermögensplanung besteht darin, einem Menschen dabei zu helfen, bessere Entscheidungen zu treffen, um seine Lebenspläne zu verwirklichen.
Angesichts künstlicher Intelligenz und des sofortigen Zugangs zu Informationen – warum sollte man dann noch in die Weiterbildung von Beratern investieren?
Gerade weil Informationen immer reichlicher verfügbar werden. Als Informationen noch rar waren, lag der Wert eines Fachmanns zum Teil in seiner Fähigkeit, über diese Informationen zu verfügen. Wenn Informationen für alle zugänglich werden, verlagert sich der Wert auf die Fähigkeit, sie auszuwählen, zu verstehen, in den richtigen Kontext zu setzen und in Entscheidungen umzusetzen.
Künstliche Intelligenz kann eine Steuerregel erläutern oder eine Simulation durchführen. Zur Vermögensplanung gehört es jedoch auch, die Prioritäten einer Person zu verstehen, die Auswirkungen einer Entscheidung in verschiedenen Bereichen zu erfassen und manchmal zwischen mehreren Lösungen abzuwägen, die zwar rechtlich möglich, menschlich gesehen jedoch sehr unterschiedlich sind.
Die Weiterbildung gewinnt daher paradoxerweise noch mehr an Bedeutung: Sie vermittelt den notwendigen intellektuellen Rahmen, um die neuen Werkzeuge richtig einzusetzen.
Welche Kompetenz sollen die Teilnehmer Ihrer Meinung nach vor allem erworben haben, wenn sie das Zertifikat abschließen?
Ich würde mir wünschen, dass sie einen ganz einfachen Reflex entwickelt hätten: Bevor sie eine Lösung vorschlagen, sollten sie sich zunächst einen Überblick über die gesamte Situation verschaffen.
Am Ende des Programms sollte ein Teilnehmer in der Lage sein, eine Vermögenssituation zu betrachten und sich folgende Fragen zu stellen: Welche Ziele verfolgt der Kunde? Welche Risiken bestehen? Welche Informationen fehlen mir? Welche steuerlichen, finanziellen, erbrechtlichen und vorsorgebezogenen Auswirkungen ergeben sich? Und welche Fachleute sollte ich gegebenenfalls in die Überlegungen einbeziehen?
Gerade diese Fähigkeit zur Diagnose ermöglicht es dann, eine wirklich fundierte Beratung zu geben.
Warum sollte man diese Fortbildung gerade jetzt absolvieren?
Denn wir befinden uns gerade in einer Phase, in der sich mehrere wichtige Regeln gleichzeitig ändern.
Abgesehen von den aktuellen regulatorischen Entwicklungen gibt es jedoch noch einen grundlegenderen Grund: Wichtige vermögensrechtliche Entscheidungen werden selten in letzter Minute getroffen.
Ein Ruhestand, eine Unternehmensübergabe, eine Nachfolge oder die Gestaltung eines Immobilienvermögens werden oft schon mehrere Jahre im Voraus geplant.
Das Gleiche gilt für die fachlichen Kompetenzen. Der beste Zeitpunkt, um eine ganzheitliche Vermögensperspektive zu entwickeln, ist nicht dann, wenn der Kunde eine komplexe Frage stellt, auf die wir keine Antwort wissen. Sondern schon vorher.
© Institut Supérieur de Formation Bancaire (ISFB). Alle Rechte vorbehalten.
Die vom ISFB veröffentlichten Analysen und Inhalte dürfen unter Angabe der Quelle teilweise zitiert oder wiedergegeben werden. Jede vollständige oder wesentliche Wiedergabe dieses Artikels in anderen Medien oder auf anderen Trägern bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des ISFB. Um die Lesbarkeit zu erleichtern und ohne diskriminierende Absicht wird in der Regel die männliche Form verwendet, entsprechend der grammatikalischen Regel, die es erlaubt, diese als neutrale Bezeichnung für eine Gruppe von Personen zu verwenden, die sowohl Männer als auch Frauen umfasst. Die vorliegende Publikation richtet sich an ISFB-Mitglieder und deren Mitarbeitende in der Schweiz sowie an alle Personen, die sich für das Finanzwesen in der Schweiz interessieren. Sie ist nicht dazu bestimmt, in Ländern gelesen oder verbreitet zu werden, in denen ihre Verbreitung verboten ist.
Albert Gallegos
Programmdirektor ISFB
Bei der Vermögensplanung geht es nicht darum, die Zukunft vorherzusagen, sondern sich darauf vorzubereiten. Je komplexer unser Umfeld wird, desto mehr braucht der Kunde einen Experten, der ihm einen klaren, strukturierten und ganzheitlichen Überblick über seine Optionen verschaffen kann. Genau das ist das Ziel des ISFB-Zertifikats „Vermögensplanung“.
Albert Gallegos

