ISFB Insight
Professional Bachelor und Professional Master: neue Sichtbarkeit für Bankabschlüsse
11. August 2026
Ab dem 1. Oktober 2026 können Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises, eines eidgenössischen Diploms oder eines Fachhochschuldiploms ihren Titel um die neuen Bezeichnungen „Professional Bachelor“ oder „Professional Master“ ergänzen. Die Reform betrifft auch Abschlüsse, die vor diesem Datum erworben wurden, darunter mehrere Bankqualifikationen, auf die das ISFB in der Westschweiz seit jeher vorbereitet hat.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden durch die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung zwei neue Zusatzbezeichnungen eingeführt:
- Professional Bachelor für Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises oder eines Fachhochschuldiploms;
- Professional Master für Inhaber eines eidgenössischen Diploms, das nach einer eidgenössischen höheren Fachprüfung erworben wurde.
Diese Bezeichnungen ersetzen nicht den offiziellen Titel. Sie müssen hinter diesem stehen und dürfen nicht allein verwendet werden.
Ein Inhaber darf sich daher nicht einfach als „Professional Master“ bezeichnen. Er muss den geschützten Titel angeben, der seinem Abschluss entspricht, gefolgt von einem Komma und dem entsprechenden Zusatz. Die genaue Bezeichnung auf dem Abschlusszeugnis ist somit die erste Referenz, die zu überprüfen ist.
Die Reform gilt auch für Abschlüsse, die vor ihrem Inkrafttreten erworben wurden.
Das Bankwesen in der Geschichte der ISFB
Diese Entwicklung findet in der Geschichte des ISFB besonderen Niederschlag. Bereits ab 1989 bot das Institut in Genf Ausbildungsgänge an, die auf höhere Qualifikationen im Bankwesen vorbereiteten, darunter das eidgenössische Diplom in Bankwirtschaft, das damals gemeinhin als „Bankmeister“ bezeichnet wurde.
Diese Ausbildungen waren Teil nationaler Brancheninitiativen, die sich im Laufe der Jahre und im Zuge der Reformen der höheren Berufsbildung weiterentwickelt haben. So hat das ISFB über mehrere Jahrzehnte hinweg dazu beigetragen, in der Westschweiz zahlreiche Bankfachleute auf den Erwerb eidgenössisch anerkannter Qualifikationen vorzubereiten.
Da sich die Bezeichnungen und Ausbildungswege weiterentwickelt haben, muss die entsprechende Ergänzung heute anhand der genauen Art des erworbenen Abschlusses bestimmt werden: Ein eidgenössisches Fachausweis berechtigt zum „Professional Bachelor“, ein eidgenössisches Diplom, das nach einer höheren Fachprüfung erworben wurde, zum „Professional Master“, und ein Diplom einer Höheren Fachschule (HF) zum „Professional Bachelor“.
Das Wort „Diplom“ allein reicht also nicht aus, um den zutreffenden Zusatz zu bestimmen. Ein eidgenössisches Diplom und ein ES-Diplom führen nicht zu demselben Titelzusatz.
Bei Zweifeln hinsichtlich eines älteren Abschlusses sollte der Inhaber sein Originaldiplom überprüfen und sich auf die vom SEFRI veröffentlichten Informationen beziehen. Das ISFB kann keine individuelle Beratung anbieten und auch nicht im Einzelfall festlegen, welche Zusatzausbildung für jeden historischen Abschluss erforderlich ist.
Was sollen ehemalige Absolventen tun?
Es sind keine weiteren Schritte erforderlich, um ab dem 1. Oktober 2026 das Recht zur Verwendung des Zusatztitels zu erwerben.
Ehemalige Absolventen sollten jedoch ihr Abschlusszeugnis zur Hand nehmen und dessen genaue Bezeichnung wiedergeben, die Art des erworbenen Abschlusses angeben – eidgenössisches Fachausweis, eidgenössisches Diplom oder Diplom der höheren Fachschule – und anschließend den entsprechenden Zusatz hinter der offiziellen Bezeichnung hinzufügen.
Sie können zudem die vom SEFRI veröffentlichten Informationen und Erläuterungen einsehen und, sofern dies für ihre berufliche Laufbahn von Nutzen ist, prüfen, ob sie einen neuen Diplomzusatz mit der Zusatzbezeichnung beantragen können. Diese Möglichkeit unterliegt den vom SEFRI festgelegten Bedingungen.
Der Zusatz „Professional Master“ berechtigt hingegen nicht dazu, den Abschluss als „Master in Bankwesen“, „Master of Science (MSc)“, „Master of Arts (MA)“ oder „Master of Advanced Studies (MAS)“ zu bezeichnen. Diese Bezeichnungen entsprechen anderen Kategorien von Abschlüssen oder Diplomen.
Ein wichtiger Punkt für Personalvermittler
Die Einführung der Zusatzbezeichnungen „Professional Bachelor“ und „Professional Master“ wird eine genauere Betrachtung der im Lebenslauf aufgeführten Abschlüsse erfordern.
Ein „Professional Master“ bezeichnet einen eidgenössischen Abschluss der höheren Berufsbildung. Es handelt sich dabei nicht um einen universitären Master-Abschluss.
Er ist insbesondere von den Master of Science- und Master of Arts-Abschlüssen zu unterscheiden, die von Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen oder Fachhochschulen verliehen werden, sowie von den Master of Advanced Studies (MAS), die zur Weiterbildung an Hochschulen gehören. Er ist zudem von Abschlüssen zu unterscheiden, die von privaten Einrichtungen oder nicht-universitären Organisationen verliehen werden, sowie von ausländischen Abschlüssen, deren Status vom jeweiligen Bildungssystem abhängt.
Im Zweifelsfall sollte der Personalverantwortliche die vollständige Bezeichnung, die ausstellende Einrichtung, das Originaldiplom und, sofern vorhanden, dessen Anhang überprüfen. Er kann sich zudem bei Fragen zu eidgenössischen Fachausweisen, eidgenössischen Diplomen und Diplomen der höheren Fachschulen an das SEFRI wenden, bei der Bewertung bestimmter ausländischer Hochschulabschlüsse an Swiss ENIC oder, falls eine Überprüfung der Echtheit erforderlich ist, an die ausstellende Einrichtung, wobei hierfür unter Umständen Kosten anfallen können.
Eine besser lesbare Erkennung
Diese neuen Ergänzungen ändern weder den Charakter der Abschlüsse noch die erworbenen Kompetenzen. Sie verleihen ihnen eine Bezeichnung, die insbesondere im internationalen Umfeld leichter verständlich ist.
Für ehemalige Inhaber des eidgenössischen Bankfachdiploms stellen sie zudem eine zeitgemäße Anerkennung eines anspruchsvollen Werdegangs dar, der sich aus Berufserfahrung, berufsbegleitender Weiterbildung und dem Bestehen einer eidgenössischen Prüfung zusammensetzt.
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